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Rückläufer nach einem Gerätetausch, ausgemusterte Leihgeräte oder ein ganzer Computerraum: Wir bewerten die Geräte Ihrer Schulen Position für Position und vermitteln sie an den Partner mit dem besten Gebot – mit zertifizierter Löschung von Schüler- und Lehrkräftedaten.
Worauf es bei Schulen ankommt
Eigentümer der Geräte ist in der Regel der Schulträger, also Kommune oder Landkreis. Wir arbeiten deshalb gern direkt mit Schulverwaltungsamt oder Medienzentrum zusammen – und bündeln die Bestände mehrerer Schulen in einer Anfrage.
Wurden Geräte gefördert – etwa über den DigitalPakt Schule –, prüfen Sie vorab Zweckbindungsfristen und Auflagen Ihres Förderbescheids. Für Rückfragen der Förderstelle erhalten Sie eine Gebotsübersicht je Position.
Auf Schulgeräten liegen Daten von Minderjährigen. Die zertifizierte Löschung mit Nachweis je Seriennummer dokumentiert, dass keine personenbezogenen Daten die Schule verlassen.
Vor der Übergabe müssen Geräte aus Ihrem MDM (z. B. Jamf School oder Intune) und aus Apple School Manager freigegeben sein. Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste stellen wir bereit.
Typische Bestände
Dazu gehören auch Leihgeräte aus dem Rücklauf und Klassensätze mit gemischtem Zustand – wir bewerten jede Position einzeln.
Ablauf
Eine Liste je Schule oder eine Gesamtliste des Schulträgers – Modell, Menge und Zustand genügen.
Innerhalb von 48 Stunden das beste Partnergebot, auf Wunsch je Schule ausgewiesen.
Wir planen die Abholung so, dass der Unterricht nicht gestört wird – bevorzugt in den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen. Die Konditionen für Abholung oder Versand werden mit dem jeweiligen Partner vereinbart.
Der Partner löscht zertifiziert, stellt die Nachweise je Gerät aus und zahlt gegen Rechnung an den Schulträger.
Datenlöschung & Nachweis
Lernplattform-Zugänge, Fotos, Arbeitsstände: Auch scheinbar leere Tablets enthalten personenbezogene Daten. Ein Zurücksetzen allein ist kein Nachweis – die zertifizierte Löschung schon.
FAQ
In der Regel der Schulträger als Eigentümer. Die Schule kann die Liste vorbereiten; Verkauf und Rechnung laufen dann über Schulträger bzw. Schulverwaltungsamt.
Maßgeblich sind die Zweckbindung und die Auflagen Ihres Förderbescheids bzw. der Förderrichtlinie Ihres Landes. Klären Sie das vor dem Verkauf mit der zuständigen Stelle; die Gebotsübersicht hilft bei der Dokumentation.
Häufig ja. Ältere Generationen werden aufbereitet oder als Ersatzteilspender genutzt. Geräte ohne Restwert gehen in ein zertifiziertes Recycling – mit Nachweis.
Ja, und das lohnt sich: Größere, gebündelte Mengen sind für Partner attraktiver. Die Nachweise weisen wir auf Wunsch je Schule aus.
Listen Sie Zubehör bitte separat auf. Wir prüfen, ob ein Partner es mit übernimmt; andernfalls wird es zertifiziert recycelt.
Weitere Branchen & Regionen
Schicken Sie uns die Liste Ihrer Schulen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden an Werktagen mit dem besten Gebot je Position.