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Schulen · Schulträger · Medienzentren

Schul-IT verkaufen – vom Klassensatz iPads bis zur digitalen Tafel.

Rückläufer nach einem Gerätetausch, ausgemusterte Leihgeräte oder ein ganzer Computerraum: Wir bewerten die Geräte Ihrer Schulen Position für Position und vermitteln sie an den Partner mit dem besten Gebot – mit zertifizierter Löschung von Schüler- und Lehrkräftedaten.

Geräteliste senden Excel-Vorlage herunterladen
  • Auch Geräte mit Displaybruch
  • Abholung in den Ferien planbar
  • Für Schulträger kostenlos
Rücklauf Schuljahr · Beispiel Angebot je Position
Gerät Menge Zustand Bester Weg
iPad 9. Gen · 64 GB240funktionsfähigRefurbishment
iPad 7. Gen · 32 GB85DisplaybruchErsatzteile
Notebook 14″ · Education60funktionsfähigWiedervermarktung
Interaktives Display 75″12funktionsfähigWiedervermarktung
Gemischte Altgeräte1 Gitterboxohne FunktionZert. Recycling
Löschnachweis je Gerät, auf Wunsch je Schule 5 Positionen · 4 Wege

Worauf es bei Schulen ankommt

Was Schulträger beim Verkauf beachten sollten.

Der Schulträger entscheidet

Eigentümer der Geräte ist in der Regel der Schulträger, also Kommune oder Landkreis. Wir arbeiten deshalb gern direkt mit Schulverwaltungsamt oder Medienzentrum zusammen – und bündeln die Bestände mehrerer Schulen in einer Anfrage.

Fördermittel im Blick

Wurden Geräte gefördert – etwa über den DigitalPakt Schule –, prüfen Sie vorab Zweckbindungsfristen und Auflagen Ihres Förderbescheids. Für Rückfragen der Förderstelle erhalten Sie eine Gebotsübersicht je Position.

Schülerdaten zuverlässig löschen

Auf Schulgeräten liegen Daten von Minderjährigen. Die zertifizierte Löschung mit Nachweis je Seriennummer dokumentiert, dass keine personenbezogenen Daten die Schule verlassen.

Raus aus MDM und Apple School Manager

Vor der Übergabe müssen Geräte aus Ihrem MDM (z. B. Jamf School oder Intune) und aus Apple School Manager freigegeben sein. Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste stellen wir bereit.

Typische Bestände

Was in Schulen ausgemustert wird.

Dazu gehören auch Leihgeräte aus dem Rücklauf und Klassensätze mit gemischtem Zustand – wir bewerten jede Position einzeln.

  • iPads & Android-Tablets
  • Notebooks & Chromebooks
  • Desktop-PCs aus Computerräumen
  • Monitore
  • Interaktive Tafeln & Displays
  • Dokumentenkameras
  • Kameras & Camcorder aus AGs
  • WLAN-Access-Points & Switche
  • Geräte mit Displaybruch

Alle Gerätekategorien ansehen →

Ablauf

In vier Schritten vom Geräteraum zum Erlös.

  1. 01

    Bestände sammeln

    Eine Liste je Schule oder eine Gesamtliste des Schulträgers – Modell, Menge und Zustand genügen.

  2. 02

    Gebot je Position

    Innerhalb von 48 Stunden das beste Partnergebot, auf Wunsch je Schule ausgewiesen.

  3. 03

    Abholung in den Ferien

    Wir planen die Abholung so, dass der Unterricht nicht gestört wird – bevorzugt in den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen. Die Konditionen für Abholung oder Versand werden mit dem jeweiligen Partner vereinbart.

  4. 04

    Löschnachweis & Zahlung

    Der Partner löscht zertifiziert, stellt die Nachweise je Gerät aus und zahlt gegen Rechnung an den Schulträger.

Datenlöschung & Nachweis

Schülerdaten gehören nicht auf den Zweitmarkt.

Lernplattform-Zugänge, Fotos, Arbeitsstände: Auch scheinbar leere Tablets enthalten personenbezogene Daten. Ein Zurücksetzen allein ist kein Nachweis – die zertifizierte Löschung schon.

  • Zertifizierte Löschung aller Datenträger, einschließlich Tablets und Chromebooks
  • Physische Vernichtung bei defekten Speichern, die sich nicht mehr löschen lassen
  • Nachweis je Seriennummer auf Wunsch sortiert nach Schule
  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem ausführenden Löschpartner auf Anfrage
Checkliste vor der Abholung Vorbereitung
  1. 01Geräte aus dem MDM entfernen
  2. 02Freigabe in Apple School Manager
  3. 03Aktivierungssperren aufheben
  4. 04Ladekoffer und Zubehör separat listen

FAQ

Häufige Fragen – Schulen & Schulträger

Wer darf Schul-IT verkaufen – die Schule oder der Schulträger?

In der Regel der Schulträger als Eigentümer. Die Schule kann die Liste vorbereiten; Verkauf und Rechnung laufen dann über Schulträger bzw. Schulverwaltungsamt.

Was gilt für Geräte aus dem DigitalPakt Schule?

Maßgeblich sind die Zweckbindung und die Auflagen Ihres Förderbescheids bzw. der Förderrichtlinie Ihres Landes. Klären Sie das vor dem Verkauf mit der zuständigen Stelle; die Gebotsübersicht hilft bei der Dokumentation.

Lohnen sich auch ältere iPads und Tablets?

Häufig ja. Ältere Generationen werden aufbereitet oder als Ersatzteilspender genutzt. Geräte ohne Restwert gehen in ein zertifiziertes Recycling – mit Nachweis.

Können mehrere Schulen gemeinsam anfragen?

Ja, und das lohnt sich: Größere, gebündelte Mengen sind für Partner attraktiver. Die Nachweise weisen wir auf Wunsch je Schule aus.

Was passiert mit Ladekoffern und Zubehör?

Listen Sie Zubehör bitte separat auf. Wir prüfen, ob ein Partner es mit übernimmt; andernfalls wird es zertifiziert recycelt.

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Gerätetausch steht an?

Schicken Sie uns die Liste Ihrer Schulen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden an Werktagen mit dem besten Gebot je Position.

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