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Öffentlicher Dienst · Behörden · Kommunen

IT-Aussonderung für Behörden –
verwertet statt verschrottet.

Ausgesonderte Arbeitsplatz-PCs, Notebooks, Diensthandys und Netzwerktechnik haben oft noch einen Marktwert. Wir holen für jede Position Gebote aus unserem Partnernetzwerk ein, dokumentieren den Preisvergleich und koordinieren die zertifizierte Datenlöschung – mit Nachweisen, die Sie direkt zur Akte nehmen können.

Geräteliste senden Excel-Vorlage herunterladen
  • Gebotsübersicht je Position
  • Löschnachweis je Seriennummer
  • Kostenfrei für Ihre Dienststelle
Aussonderungsliste · Beispiel Nachweis je Position
Position Menge Nachweis
Thin Client · Arbeitsplatz180Löschnachweis
Notebook 14″ · Business64Löschnachweis
Dienst-Smartphone95Löschnachweis
Monitor 24″210Übergabeprotokoll
Firewall · Rack4Löschnachweis
Altgeräte ohne Restwert2 GitterboxenEntsorgungsnachweis
Seriennummer und Inventar-Nr. je Gerät Gebote mehrerer Partner

Was die Verwaltung braucht

Aussonderung mit Ordnung – vom Vermerk bis zum Nachweis.

Veräußerung zum vollen Wert

Nach Haushaltsrecht dürfen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden – etwa nach § 63 Abs. 3 BHO und den entsprechenden Landes- und Kommunalregelungen. Unsere Gebotsübersicht je Position zeigt, was der Markt tatsächlich zahlt.

Datenschutz nach DSGVO und BSI

Löschung oder Vernichtung nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO), abgestimmt auf Ihre Vorgaben – etwa aus dem IT-Grundschutz-Baustein CON.6 „Löschen und Vernichten“ des BSI.

Saubere Ausbuchung

Jeder Nachweis führt die Seriennummer und – wenn Sie sie mitliefern – die Inventarnummer. So lassen sich Geräte eindeutig aus Inventar und Anlagenbuchhaltung ausbuchen.

Ein Ansprechpartner, viele Abnehmer

Sie geben eine Liste ab und erhalten ein Gesamtbild. Die Kaufverträge schließen Sie direkt mit den Partnern, die den Zuschlag erhalten; Termine, Logistik und Dokumentation koordinieren wir.

Typische Bestände

Was in Behörden ausgesondert wird.

Rückläufer aus einem Rollout, Bestände aus einer Behördenzusammenlegung oder Technik aus dem Rechenzentrum: Wir bewerten auch gemischte Listen Position für Position.

  • Arbeitsplatz-PCs & Thin Clients
  • Notebooks & Convertibles
  • Dienst-Smartphones & Tablets
  • Monitore
  • Switche, Router & Firewalls
  • Server & Storage
  • Sitzungssaal- & Konferenztechnik
  • Digitalkameras
  • Defekte Altgeräte

Alle Gerätekategorien ansehen →

Ablauf

So läuft eine Aussonderung mit uns ab.

  1. 01

    Aussonderungsliste senden

    Ihre vorhandene Liste genügt – Modell, Menge und Zustand. Inventarnummern können Sie mitschicken, müssen es aber nicht.

  2. 02

    Gebotsübersicht erhalten

    Innerhalb von 48 Stunden: das beste Partnergebot je Position plus Vergleich der eingegangenen Gebote – als Grundlage für Ihren Verwertungsvermerk.

  3. 03

    Freigabe & Abholung

    Nach Ihrer Freigabe schließen Sie den Vertrag direkt mit dem Partner. Abholung oder Versand stimmen wir mit Ihrer Hausverwaltung ab.

  4. 04

    Löschung, Nachweis, Zahlung

    Löschnachweis je Gerät, Entsorgungsnachweis für Geräte ohne Restwert und Zahlung gegen Rechnung auf Ihr Konto.

Datenlöschung & Nachweis

Behördendaten verlassen das Haus nur gelöscht – oder gar nicht.

Auf Dienstgeräten liegen Bürgerdaten, Vorgänge und Zugangsdaten. Deshalb legen Sie fest, wie gelöscht wird; unsere zertifizierten Partnerbetriebe setzen es um und weisen es je Gerät nach.

  • Zertifizierte Software-Löschung mit Protokoll je Datenträger
  • Physische Vernichtung wenn eine Löschung technisch nicht möglich ist oder Sie es vorgeben
  • Ausbau der Datenträger vor Übergabe auf Wunsch – die Datenträger bleiben dann bei Ihnen
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem ausführenden Partner auf Anfrage
Hinweis zu Verschlusssachen Hinweis

Geräte, auf denen Verschlusssachen verarbeitet wurden, unterliegen der für Sie geltenden Verschlusssachenanweisung. Sprechen Sie uns vorab an: In der Regel werden die Datenträger dann vor der Übergabe ausgebaut und nach Ihren Vorgaben vernichtet; verwertet wird nur die Hardware ohne Speicher.

FAQ

Häufige Fragen – Behörden & öffentlicher Dienst

Dürfen Behörden ausgesonderte IT-Hardware verkaufen?

Ja. Nicht mehr benötigte Vermögensgegenstände dürfen veräußert werden, grundsätzlich zu ihrem vollen Wert. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten – Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht sowie Ihre interne Aussonderungsrichtlinie –, entscheidet Ihre Dienststelle. Wir liefern die Marktpreisbasis dafür.

Müssen wir den Verkauf ausschreiben?

Das Vergaberecht regelt in erster Linie Beschaffungen, nicht Verkäufe. Für die Veräußerung gelten das Haushaltsrecht und Ihre internen Regeln; für manche Bundes- und Landesbehörden bestehen zudem zentrale Verwertungswege. Bitte klären Sie das mit Ihrer Haushalts- bzw. Vergabestelle – unsere Gebotsübersicht je Position unterstützt die Dokumentation.

Welche Nachweise erhalten wir?

Eine Gebotsübersicht je Position, Kaufvertrag bzw. Rechnung mit dem Partner, einen Löschnachweis je Gerät mit Seriennummer, Methode und Datum sowie einen Entsorgungsnachweis für Geräte ohne Restwert.

Was kostet das unsere Dienststelle?

Nichts. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos; unsere Vergütung erhalten wir von den Partnern.

Können auch Kommunen und öffentliche Unternehmen anfragen?

Ja – Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe und öffentliche Unternehmen ebenso wie Bundes- und Landesbehörden.

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Senden Sie uns Ihre Liste – die Gebotsübersicht je Position erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.

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