Öffentlicher Dienst · Behörden · Kommunen
Ausgesonderte Arbeitsplatz-PCs, Notebooks, Diensthandys und Netzwerktechnik haben oft noch einen Marktwert. Wir holen für jede Position Gebote aus unserem Partnernetzwerk ein, dokumentieren den Preisvergleich und koordinieren die zertifizierte Datenlöschung – mit Nachweisen, die Sie direkt zur Akte nehmen können.
Was die Verwaltung braucht
Nach Haushaltsrecht dürfen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden – etwa nach § 63 Abs. 3 BHO und den entsprechenden Landes- und Kommunalregelungen. Unsere Gebotsübersicht je Position zeigt, was der Markt tatsächlich zahlt.
Löschung oder Vernichtung nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO), abgestimmt auf Ihre Vorgaben – etwa aus dem IT-Grundschutz-Baustein CON.6 „Löschen und Vernichten“ des BSI.
Jeder Nachweis führt die Seriennummer und – wenn Sie sie mitliefern – die Inventarnummer. So lassen sich Geräte eindeutig aus Inventar und Anlagenbuchhaltung ausbuchen.
Sie geben eine Liste ab und erhalten ein Gesamtbild. Die Kaufverträge schließen Sie direkt mit den Partnern, die den Zuschlag erhalten; Termine, Logistik und Dokumentation koordinieren wir.
Typische Bestände
Rückläufer aus einem Rollout, Bestände aus einer Behördenzusammenlegung oder Technik aus dem Rechenzentrum: Wir bewerten auch gemischte Listen Position für Position.
Ablauf
Ihre vorhandene Liste genügt – Modell, Menge und Zustand. Inventarnummern können Sie mitschicken, müssen es aber nicht.
Innerhalb von 48 Stunden: das beste Partnergebot je Position plus Vergleich der eingegangenen Gebote – als Grundlage für Ihren Verwertungsvermerk.
Nach Ihrer Freigabe schließen Sie den Vertrag direkt mit dem Partner. Abholung oder Versand stimmen wir mit Ihrer Hausverwaltung ab.
Löschnachweis je Gerät, Entsorgungsnachweis für Geräte ohne Restwert und Zahlung gegen Rechnung auf Ihr Konto.
Datenlöschung & Nachweis
Auf Dienstgeräten liegen Bürgerdaten, Vorgänge und Zugangsdaten. Deshalb legen Sie fest, wie gelöscht wird; unsere zertifizierten Partnerbetriebe setzen es um und weisen es je Gerät nach.
Geräte, auf denen Verschlusssachen verarbeitet wurden, unterliegen der für Sie geltenden Verschlusssachenanweisung. Sprechen Sie uns vorab an: In der Regel werden die Datenträger dann vor der Übergabe ausgebaut und nach Ihren Vorgaben vernichtet; verwertet wird nur die Hardware ohne Speicher.
FAQ
Ja. Nicht mehr benötigte Vermögensgegenstände dürfen veräußert werden, grundsätzlich zu ihrem vollen Wert. Welche Vorgaben im Einzelnen gelten – Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht sowie Ihre interne Aussonderungsrichtlinie –, entscheidet Ihre Dienststelle. Wir liefern die Marktpreisbasis dafür.
Das Vergaberecht regelt in erster Linie Beschaffungen, nicht Verkäufe. Für die Veräußerung gelten das Haushaltsrecht und Ihre internen Regeln; für manche Bundes- und Landesbehörden bestehen zudem zentrale Verwertungswege. Bitte klären Sie das mit Ihrer Haushalts- bzw. Vergabestelle – unsere Gebotsübersicht je Position unterstützt die Dokumentation.
Eine Gebotsübersicht je Position, Kaufvertrag bzw. Rechnung mit dem Partner, einen Löschnachweis je Gerät mit Seriennummer, Methode und Datum sowie einen Entsorgungsnachweis für Geräte ohne Restwert.
Nichts. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos; unsere Vergütung erhalten wir von den Partnern.
Ja – Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Eigenbetriebe und öffentliche Unternehmen ebenso wie Bundes- und Landesbehörden.
Weitere Branchen & Regionen
Senden Sie uns Ihre Liste – die Gebotsübersicht je Position erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.